50 Stätten sind im deutschsprachigen Raum auf der
Welterbeliste der UNESCO verzeichnet. Sie stehen unter
dem Schutz der Internationalen Konvention für das
Kultur- und Naturerbe der Menschheit.
Die 1972 von der UNESCO verabschiedete Konvention ist
das international bedeutendste Instrument, um Kultur-
und Naturstätten, die einen "außergewöhnlichen
universellen Wert" besitzen, zu erhalten. Denkmäler
werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn
sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der
"Einzigartigkeit" und der "Authentizität"
(bei Kulturstätten) bzw. der "Integrität"
(bei Naturstätten) erfüllen und wenn ein
überzeugender "Erhaltungsplan" vorliegt.