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Weltkulturerbe der UNESCO
45 Stätten sind im deutschsprachigen Raum auf der Welterbeliste der UNESCO verzeichnet. Sie stehen unter dem Schutz der Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit.
Die 1972 von der UNESCO verabschiedete Konvention ist das international bedeutendste Instrument, um Kultur- und Naturstätten, die einen "außergewöhnlichen universellen Wert" besitzen, zu erhalten. Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (bei Kulturstätten) bzw. der "Integrität" (bei Naturstätten) erfüllen und wenn ein überzeugender "Erhaltungsplan" vorliegt.
Die Liste des Welterbes (Stand Juli 2005) umfasst insgesamt 812 Kultur- und Naturstätten in 137 Ländern.
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